Damit ein sicherer Umzug vonstatten gehen kann, ist das Aufstellen eines Halteverbotsschild eine wichtige Sache. Nicht nur Umzugshelfer machen eine gute Umzugshilfe in Berlin aus, auch andere Vorbereitungen sind notwendig, damit so ein Transport mit Mobiliar von der alten in die neue Wohnung sicher und möglichst stressfrei über die Bühne geht.
Findet der Umzug in einer dünn besiedelten Gegend statt, ist ein Halteverbot nicht immer nötig, in einer viel befahrenen Großstadt dagegen unverzichtbar. Schließlich hat es höchste Priorität dafür zu sorgen, dass der Transporter vom Umzugsunternehmen einen passenden Halteplatz zur Verfügung hat.
Warum und wann Halteverbot beantragen?
Am besten frühzeitig genug, spätestens aber zwei Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin sollte so ein Halteverbotsschild beim Landratsamt oder Bezirksamt beantragt werden.
Warum sollte eine solche Zone errichtet werden?
In einer viel befahrenen Gegend sollte dieser Schritt keinesfalls vergessen werden, ansonsten könnte der Fall eintreten, dass man sich bei Termin Umzug die Frage stellt: Wo soll der Umzugslaster eigentlich parken?
Welche Kosten entstehen?
Da ist je nach Bezirk und Bundesland recht verschieden. Eine Erlaubnis, ausgestellt von zuständiger Behörde, kostet etwa zwischen 20 und 50 Euro. Was die Miete der Schilder betrifft, können zwischen 5 und 20 Euro Kosten entstehen, pro Tag versteht sich.
Meistens ist auch eine Kaution zwischen 60 und 120 Euro fällig.
Wann Halteverbotsschild aufstellen lassen?
Eine Halteverbotsstelle kann sowohl vom Betroffenen als auch von der Umzugsfirma aufgestellt werden. Übernimmt ein Umzugsunternehmen den Umzug, dann ist es von Vorteil, wenn das die Firma übernimmt.
Die Schilder sollten möglichst zwei Tage vor dem eigentlichen Umzug aufgestellt werden, dass ermöglicht Fahrern die in der Halteverbotsstelle parken, ihre Autos umzuparken.
Parken trotz aller Maßnahmen Autos widerrechtlich in dieser Zone, sollte die Polizei informiert werden. Eigenmäßiges Abschleppen lassen durch einen Abschleppdienst kann zu Problemen führen. Am besten dann, die Sache den Ordnungshütern überlassen.
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Tipp: Keine eigenmächtige Verbotszone einrichten
Eine Absperrung errichten im öffentlichen Straßenbereich ist eine illegale Maßnahme und daher nicht rechtwirksam. Eine selbst errichtete Halteverbotszone schützt nicht davor, dass andere dort trotzdem parken. Sie müssen diese Absperrung nicht beachten.