Blog

umzug corona mit umzugshelfer

Umzug in Corona mit Umzugshelfer

Umzug zu Corona-Zeit – was ist erlaubt?

Wenn Sie in Zeiten der Corona-Pandemie einen Umzug planen, müssen Sie unbedingt die derzeit in Ihrem Wohnort und gegebenenfalls am Umzugsort geltende Rechtslage beachten. Im ganzen Bundesgebiet sowie auch im europäischen und sonstigen Ausland gelten umfassende Einschränkungen aufgrund der Pandemie. Das gilt natürlich auch für Berlin. Von diesen Bestimmungen sind sowohl der Aufenthalt im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen mit anderen Menschen und Haushalten sowie auch die Anzahl der Personen, die zum Beispiel als Umzugshelfer beteiligt sein dürfen, betroffen. Hier finden Sie ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten müssen, wenn Sie trotzdem in Zeiten von Corona Umzüge planen und durchführen müssen. Zusätzlich sollten Sie immer die tagesaktuellen Bestimmungen in Ihrem Bundesland oder Ihrer Stadt / Gemeinde verfolgen oder erfragen. Wichtig ist dabei auch die Anforderung an (private) Umzugshelfer.

Das richtige Umzugsunternehmen auswählen

Sie sollten vorher beim Umzugsunternehmen anfragen, ob dieses die aktuellen Covid-19 Bestimmungen vor Ort kennt und konsequent die Hygiene- und Kontaktegeln beachtet, um vom Gesundheitsaspekt und auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Umzug weiter erlaubt?

Auch während der Coronazeit ist ein Umzug grundsätzlich erlaubt, wenn dabei die geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie eingehalten werden. Aufgrund der Lockerungen entspannt sich bundesweit derzeit auch die Lage, so das auch der Umzug vielerorts wieder leichter möglich ist.

Berlin – auch Umzüge möglich

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen für Umzüge von oder nach Berlin beauftragen, sollten Sie vorher Informationen einholen, wie sich die Inzidenzen in Berlin entwickeln. Bei Lockerungen sind auch die Bestimmungen für die Umzugsfirma von und nach Berlin leichter.

Umzüge grundsätzlich möglich

Umzüge sind grundsätzlich immer dann möglich, wen alle geltenden Hygiene- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. So sollten während des Umzuges auch alle Abstände immer eingehalten werden sowie Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Auch auf Händeschütteln sollte aber verzichtet werden.

Stornierung Umzug möglich?

Bei der Möglichkeit einer Stornierung aufgrund Corona ist der jeweilige Vertrag einschlägig. Generell ist eine Stornierung aber immer dann möglich, wenn eine vom Umzug betroffene Person in amtlich angeordneter Quarantäne befindlich ist oder der Umzug selbst aus oder in ein vom RKI klassifiziertes Risikogebiet erfolgen soll.

Neuer Mietvertrag gültig?

Wenn Sie einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben, gilt dieser grundsätzlich weiter, es sei denn, der Umzug ist aus den vorgenannten Gründen wegen Quarantäne etc. nicht möglich. Hier ist aber auch Kulanz durch den Vermieter möglich. Eine Wohnungsrenovierung ist natürlich immer dann kein Problem, wenn die Bestimmungen was das Zusammenkommen unterschiedlicher Haushalte und Kontaktbeschränkungen betrifft, eingehalten werden.

Umzugshelfer – auch private zulässig

Als Umzugshilfe können auch während Corona Zeit problemlos private Umzugshelfer dann eingesetzt werden, wenn Hygiene- und Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Neu ist seit dem 10. Mai, dass geimpfte und genesene Umzugshelfer von den Bestimmungen ausgenommen sind, folglich immer eingesetzt werden können, unabhängig von der Anzahl der Haushalte und der beteiligten Personen Anzahl.
Open chat
Hallo. Planen Sie einen Umzug? Schreiben Sie uns doch einfach via WhatsApp an!